Rechtsprechung
   BGH, 14.08.1985 - 3 StR 216/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14641
BGH, 14.08.1985 - 3 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,14641)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1985 - 3 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,14641)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,14641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,14641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermitteln des Schwergewichts bei fortgesetzter Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 216/85
    Die Beurteilung der Frage, wo das Schwergewicht bei einer fortgesetzten Handlung liegt, deren Teilakte teils vor, teils nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen worden sind, ist im wesentlichen Tatfrage und daher grundsätzlich der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (BGHSt 6, 6 f; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 7. Aufl. Rdn. 4 zu § 32).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 216/85
    Die Beurteilung der Frage, wo das Schwergewicht bei einer fortgesetzten Handlung liegt, deren Teilakte teils vor, teils nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen worden sind, ist im wesentlichen Tatfrage und daher grundsätzlich der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (BGHSt 6, 6 f; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 7. Aufl. Rdn. 4 zu § 32).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88

    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Diesen vom Landgericht erkannten Anforderungen ist es in rechtsfehlerfreier Weise nachgekommen, indem es dem erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres gefaßten Entschluß, nunmehr als Großdealer Betäubungsmittel - auch durch Kuriere - aus dem Ausland einzuführen, entscheidendes Gewicht beigelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht